AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Braidy Snack
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§ 1 Geltungsbereich
(1) Für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden gelten ausschließlich und unabhängig von der Art der Bestellung (Telefon, Fax, E-Mail oder Internet) unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für zukünftige Lieferungen und Leistungen, ohne dass dies einer erneuten Erwähnung bei Verhandlungen bedarf.
(2) Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen gelten nur, wenn wir ausdrücklich und schriftlich ihrer Anwendung zugestimmt haben.
(3) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte von Braidy Snack und dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
bedarf.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Vertragsbestandteil. Nebenabreden,Ergänzungen und änderungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
(2) Unsere Angebote sind freibleibend. Unsere Lieferungs- und Leistungsverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
(3) Vertragsabschlüsse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Auftragsbestätigung. Der Kunde ist 2 Wochen an seine Bestellung gebunden.
(4) Tritt nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ein oder wird uns eine vorher eingetretene Verschlechterung der Vermögensverhältnise nach Vertragsschluss bekannt, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl vom Kunden Vorauszahlung oder Sicherheitsleitung zu fordern. Kommt der Kunde diesem Verlangen nicht nach, so sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche gegen den Kunden bleiben hiervon unberührt.
§ 3 Preise
Die Lieferung erfolgt zu den am Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich unsere Preise ab Lager, ausschließlich Verpackungs-, Versicherungs-, und sonstigen Transportnebenkosten. Zu den Preisen kommen in jedem Fall die jeweils Umsatzsteuer oder Zölle in der jeweiligen gesetzlichen Höhe sowie anfallende Überführungs- und Transportkosten hinzu.
§ 4 Zahlungsbedingungen
(1) Zahlungen sind mangels abweichender Vereinbarung sofort nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch nach 14 Tagen, ohne jeden Abzug vorzunehmen. Der Abzug vom Skonto bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
(2) Nach Ablauf von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung tritt Zahlungsverzug des Kunden ohne Mahnung ein (§ 286 Abs.2 Ziffer 2 BGB). Verzugszinsen werden mit 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Weitergehende vertragliche oder gesetzliche Ansprüche im Falle des Verzuges bleiben vorbehalten. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Diskont-, Wechsel- und Einziehungskosten trägt der Kunde.
(3) Beanstandungen berechtigen nicht zur Zurückhaltung fälliger Zahlungen. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen mit bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen sind ausgeschlossen.
(4) Saldenbestätigungen und sonstige Abrechnungen gelten als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen ab Zugang schriftliche Einwendungen erhebt. Auf die Folge der unterlassenen Beanstandung wird der Kunde jeweils in der Rechnung hingewiesen.
§ 5 Liefertermine
(1) Die Lieferfrist beginnt, sofern sie verbindlich zugesagt wurde, mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung. Voraussetzung für den Beginn der Lieferfrist ist die vollständige Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware bis zu ihrem Ablauf versandt wurde oder die Versandbereitschaft gegenüber dem Kunden mitgeteilt wurde.
(2) Im Falle von unvorhergesehenen Hindernissen wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg oder Arbeitskämpfen (Streik und Aussperrung) verlängert sich die Lieferfrist ohne weiteres um die Dauer der Einwirkungen der Hindernisse zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Der höheren Gewalt stehen unvorhersehbare und nicht von uns zu vertretende Ereignisse (z.B. Lieferverzögerungen der Vorlieferanten, Rohmaterial- oder Energiemangel, wesentliche Betriebsstörungen etwa durch Zerstörung des Betriebs im Ganzen oder wichtigen Abteilungen oder durch den Ausfall unentbehrlicher Fertigungsanlagen) gleich, wenn uns sie die Lieferung unzumutbar erschweren oder vorübergehend unmöglich machen. Diese außerhalb des Einflussbereichs von Braidy Snack liegende Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.
(3) Die Lieferung der Waren erfolgt innerhalb Deutschlands an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. Die Anlieferung erfolgt jeweils zwischen 08.00 und 16.00 Uhr gemäß der Toureneinteilung des von uns bestimmten Transportunternehmens. Die Lieferzeiträume und �termine sind freibleibend.
Erfolgt die Lieferung auf Wunsch des Kunden oder aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, werden ihm die hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten auferlegt.
§ 6 Gefahrenübergang und Entgegennahme
(1) Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferung auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder Braidy Snack noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr, übernommen hat. Verzögert sich die Lieferung infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat
oder durch Fälle höherer Gewalt, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Kunden über.
(2) Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte entgegen zu nehmen.
(3) Teillieferungen sind zulässig.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung, auch künftige oder bedingte (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) sowie Zinsen und Kosten, behalten wir uns das Eigentums an sämtlichen gelieferten Waren vor. Der Kunde darf die Ware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die Pflicht, uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Die uns durch das Klageverfahren entstehenden Kosten gehen, unabhängig vom Verfahrensausgang, zu Lasten des Kunden.
(2) Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Der Kunde tritt uns hiermit alle ihm aus der Veräußerung oder sonstigen Rechtsgründen hinsichtlich
der Vorbehaltsware entstandenen oder entstehenden Forderungen ab. Der Kunde bleibt auch nach der Abtretung zur Einziehung von Forderungen ermächtigt, solange er sich uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug befindet. Nach Eintritt des Zahlungsverzuges des Kunden mit einer oder mehreren Forderungen aus der Geschäftsbeziehung ist Braidy Snack zum Forderungseinzug gegenüber dem Drittschuldner berechtigt. In diesem Fall wird der Kunde von Braidy Snack die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben machen, die dazugehörigen Unterlagen herausgeben und nach unserer Weisung dem Schuldner die Abtretung bekannt geben.
(3) Braidy Snack verpflichtet sich, die abgetretenen Forderungen nach ihrer Wahl auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben und auf den Kunden zurück zu übertragen, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20 % übersteigt.
§ 8 Gewährleistung
(1) Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er unverzüglich, spätestens binnen 4 Tagen durch schriftliche Anzeige uns gegenüber zu rügen. Eigenschaftsbeschreibungen der Ware in Prospekten, Werbeanpreisungen, Auftragsbestätigungen etc. stellen keine Garantieerklärungen von Braidy Snack (§ 444 BGB) dar.
(2) Für Mängel der Lieferung haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche vorbehaltlich § 10 (Haftung) wie folgt: Im Rahmen der Nacherfüllung sind wir lediglich zur mangelfreien Nachlieferung verpflichtet. Das Recht zur Beseitigung des Mangels bleibt uns vorbehalten. Für die Durchführung der Nacherfüllung ist uns eine angemessene Frist und Gelegenheit zu gewähren. Wird uns dies verweigert, sind wir insoweit von der Gewährleistung befreit. Der Kunde ist erst nach Fehlschlagen der Nacherfüllung zur Minderung des Kaufpreises oder nach seiner Wahl zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ein Fehlschlagen der Nacherfüllung liegt erst nach mindestens zweimaligem Nacherfüllungsversuch von Braidy Snack vor. Die Verpflichtung des Kunden zur Mängelrüge nach § 377 HGB in der vorgenannten Frist besteht nach jeder Nacherfüllung. Ansprüche des Kunden gegen Braidy Snack wegen einer Verletzung der Pflicht zur mangelfreien Lieferung verjähren in einem Jahr seit der Übergabe der Ware, unbeschadet einer im Fall des Unternehmerrückgriffs geltenden längeren Verjährungsfrist.
(3) Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung für Mängel, die durch eine ungeeignete oder unsachgemäße Lagerung und Pflege unserer Smoothies durch den Kunden verursacht sind.
§ 9 Unternehmerrückgriff
Gewährleistungs- und Rückgriffsansprüche des Kunden nach Verkauf einer neu hergestellten Sache an den Verbraucher durch ihn oder einen weiteren unternehmerischen Abnehmer stehen
unter dem Vorbehalt, dass der Kunde uns gegenüber erkennbare Mängel nach Übergabe der Ware innerhalb der unter § 8 genannten Frist gerügt hatte. § 478 BGB gilt nicht.
§ 10 Haftung
Bei einfach fahrlässigen Pflichtverletzungen haften wir nur, wenn es sich um eine für die Vertragsdurchführung wesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) handelt. In diesem Fall ist die Haftung von Braidy Snack auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Gleiches gilt im Falle des groben Verschuldens einfacher Erfüllungsgehilfen von Braidy Snack. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die gesetzliche Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch uns sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
§ 11 Pauschalierter Schadensersatz
Steht von Braidy Snack ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung zu, kann sie, unbeschadet von der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 15 % des Preises als Schadensersatz fordern, wenn nicht der Kunde nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
§ 12 Datenschutz
Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 Abs.1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet,
dass Braidy Snack personenbezogene Daten des Kunden in maschinenlesbarer Form für Aufgaben, die sich a Kunden in maschinenlesbarer Form für Aufgaben, die sich aus diesem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens von Braidy Snack, mithin Berlin. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag bzw. im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich von Wechsel- und Scheckprozessen, ist ausschließlich der Sitz des Unternehmens von Braidy Snack. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Kollisionsnormen des deutschen internationalen Privatrechts und insbesondere des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen.
Stand: Dezember 2008

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